DIN-Empfehlungen zu Leichter Sprache veröffentlicht

Erstmals gibt es DIN Empfehlungen zu Leichter Sprache. Sie sind erhältlich unter
https://kobinet-nachrichten.org/2025/03/15/din-empfehlungen-zu-leichter-sprache-veroeffentlicht/

Das Dokument leistet nach Ansicht von Jürgen Dusel einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland.
Die neuen Standards beschreiben genau, welche Anforderungen Leichte Sprache erfüllen soll: von Wortwahl und Satzbau über die Lesbarkeit von Schriftarten bis hin zur Verwendung von Leichter Sprache in Bildern und Videos.
Ein wichtiger Schritt zu mehr Barrierefreiheit!

Bundesregierung beschließt Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung

Laut Pressebericht des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter BSK gibt es Änderungen in der Hilfsmittelversorgung, die einen erleichterten Zugang zu Hilfsmitteln vorsieht.
Die Anpassung der Hilfsmittelverordnung sieht eine erhebliche Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens vor.
weiterlesen:
https://kobinet-nachrichten.org/2025/01/22/bsk-freut-sich-ueber-staerkung-der-hilfsmittelversorgung/

Stromkosten für Hilfsmittel über die Krankenkasse?

Bei steigenden Stromkosten entstehen durch elektrische Hilfsmittel auch Mehrkosten, die Versicherte tragen müssen. Bei ständig benutzten Hilfsmittel wie Sauerstoffgeräte oder Aufladung von Elektrorollstühlen kann sich das summieren.

In einem Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht 1997 entschieden, dass dazu auch die für den Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Stromkosten gehören (06.02.1997 – 3 RK 12/96). Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf die Stromkostenerstattung für elektrische und batteriebetriebene Hilfsmittel.
Dies ist aber nur möglich, wenn das Hilfsmittel auch von der Krankenkasse bezahlt wurde.

Lesen Sie weiter:

http://In einem Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht 1997 entschieden, dass dazu auch die für den Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Stromkosten gehören (06.02.1997 – 3 RK 12/96). Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf die Stromkostenerstattung für elektrische und batteriebetriebene Hilfsmittel.

Unterstützung von Eltern mit Behinderung

Fachtag vom 3.-4. April 2025 in Erkner:

“Selbstbestimmt Eltern Sein – Elternassistenz und begleitete Elternschaft”

Durch vielfältige Barrieren können Eltern mit Beeinträchtigungen bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle auf Assistenz und/oder Unterstützung angewiesen sein. Insbesondere bei der begleiteten Elternschaft sind je nach Einzelfall sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) als auch Leistungen der Jugendhilfe (z.B. Hilfe zur Erziehung, SGB VIII) zur Unterstützung denkbar. In der Praxis gestaltet sich diese Schnittstelle jedoch oft herausfordernd.

Bitte weiterlesen:

https://kobinet-nachrichten.org/2025/01/14/fachtagung-selbstbestimmt-eltern-sein-elternassistenz-und-begleitete-elternschaft/

Neue Regelung für Assistenzhunde!

Assistenzhunde brauchen seit 1. Januar 2025 ein Abzeichen oder Ausweis:

Nach einer Information des Bundesbehindertenbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Herrn Dusel gibt es eine neue Regelung, wenn Sie Ihren Assistenzhund in Geschäfte u.a. mitnehmen möchten.

Lesen Sie hier weiter:

http://”Assistenzhunde müssen ab dem 1. Januar 2025 sichtbar mit einem Abzeichen gekennzeichnet werden, wenn Sie Ihre Zutrittsrechte nach dem BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) in Anspruch nehmen wollen. Ein Assistenzhund, der das Abzeichen trägt, kann auch problemlos ins Geschäft oder ins Kino mitgenommen werden!”

EUTB im Haus des Ankommens in Saarbrücken

Am morgigen Mittwoch wird das Haus des Ankommens in Saarbücken, Betzenstr. 6 eröffnet. Gemeinsam mit mehreren Kooperationspartnern wie dem Zuwanderungs- und Integrationsbüro der Landeshauptstadt werden in den Räumen Beratungen für Menschen mit Migrationshintergrund angeboten. Der Zugang ist niedrigschwellig, ohne Termin möglich und barrierefrei.
Die EUTB bietet ihre Beratung dort für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund an, wir sind am 2. Donnerstag im Monat zwischen 13:30 und 16 Uhr vor Ort oder nach Terminvereinbarung. Wenden Sie sich zu den Öffnungszeiten des Haus des Ankommens an die dortigen Berater und Beraterinnen.
Das Haus des Ankommens ist geöffnet:
montags und freitags 8:30 bis 13 Uhr und
dienstags und donnerstags von 13:30 bis 18:00

Die Einrichtung wird wissenschaftlich begleitet durch die HTW Saar.

Diskriminierung im Gesundheitswesen

Die Benachteiligungen im Gesundheitswesen für PatientInnen mit Behinderung sind vielfältig und lange bekannt. Trotzdem tut sich auf diesem Gebiet sehr wenig, geht es um Barrierefreiheit in Gesundheitseinrichtungen, besondere Bedingungen in Therapie und Pflege, auch in stationären Einrichtungen. Kliniken und ambulante Einrichtungen sind von  diskriminierungsfreien Angeboten weit entfernt. Dies betrifft nicht nur die baulichen Barrieren, sondern auch die kommunikativen im Arztgespräch oder in der Information über Behandlungen und Therapien. Das Thema “Zeit” ist hierbei ein wichtiger Faktor!

Lesen Sie hierzu auch folgenden Beitrag:

https://kobinet-nachrichten.org/2024/04/23/diskriminierung-im-gesundheitswesen-betroffene-beklagen-fehlende-anlaufstellen/

Werkstätte für Menschen mit Behinderung oder erster Arbeitsmarkt?

Die Möglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt sind begrenzt, die WfbM bietet Unterstützung und Schutz, so der allgemeine Tenor. Dass es auch anders geht, beweisen zum Glück viele gute Beispiele vom Zusammenwirken aller Beteiligten und der nötigen Unterstützung bei ArbeitnehmerInnen und auf Arbeitgeberseite. Das Instrument “Budget für Arbeit” oder “Budget für Ausbildung” wird noch zu wenig genutzt, darin sind sich die damit bereits Arbeitenden einig.
Interessante Artikel hierzu finden Sie unter

https://kobinet-nachrichten.org/category/nachricht/

Mit Unterstützung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben fand ein erstes Austauschtreffen statt, um dem Informationsdefizit zu begegnen. Auch die EUTB berät zu diesem Thema.

Menschenrechtsinstitut fordert mehr Einsatz für Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Pressemitteilung I 01.12.2023 Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte die halbherzige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Es fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich entschlossener als bislang für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

„In Deutschland fehlt die Bereitschaft, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. Tradierte Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit müssen endlich schrittweise abgebaut und mehr inklusive Angebote gemacht werden, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, fordert Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Derzeit sei das Leben vieler Menschen mit Behinderungen außerdem durch einen eklatanten Mangel an Barrierefreiheit geprägt, beispielsweise beim Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten oder auf dem Wohnungsmarkt.

Kritik kommt auch von internationaler Seite: In seinen im Oktober 2023 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ kritisiert der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und fordert Deutschland mit Nachdruck auf, Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Er mahnt außerdem den Aufbau eines inklusiven Gesundheitswesens an – mit flächendeckender Barrierefreiheit sowie Aus- und Fortbildungen von medizinischem Personal zu den Bedarfen und den grundlegenden Rechten von Menschen mit Behinderungen, insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht.

Die derzeitige Erarbeitung eines “Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen” durch das Bundesgesundheitsministerium ist für Schlegel dabei ein wichtiger Schritt. „Dass Bundesgesundheitsminister Lauterbauch den Beteiligungsprozess selbst eröffnet hat, stimmt uns optimistisch“, so Schlegel. Aus menschenrechtlicher Sicht gehe es nun darum, den Diskriminierungsschutz und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen sicherzustellen, damit diese eine barrierefreie Versorgung vorfinden und gut informiert und selbstbestimmt über medizinische Behandlungen entscheiden können. An der Entwicklung des Aktionsplans müssten Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache durchgehend und bei jedem Schritt beteiligt werden. WEITERE INFORMATIONEN „Neuer Schwung für die UN-Behindertenrechtskonvention“ – Interview mit Leander Palleit und Britta Schlegel, Leitung Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2023): Abschließende Bemerkungen zur Staatenprüfung Deutschlands. UN-Doc. CRPD/C/DEU/CO/2-3 Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni | Assistentin der Leitung
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin
Tel.: +49 30 259359-450 | Fax: +49 30 259359-59
un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de www.institut-fuer-menschenrechte.de +++
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