Neue Regelung für Assistenzhunde!

Assistenzhunde brauchen seit 1. Januar 2025 ein Abzeichen oder Ausweis:

Nach einer Information des Bundesbehindertenbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Herrn Dusel gibt es eine neue Regelung, wenn Sie Ihren Assistenzhund in Geschäfte u.a. mitnehmen möchten.

Lesen Sie hier weiter:

http://”Assistenzhunde müssen ab dem 1. Januar 2025 sichtbar mit einem Abzeichen gekennzeichnet werden, wenn Sie Ihre Zutrittsrechte nach dem BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) in Anspruch nehmen wollen. Ein Assistenzhund, der das Abzeichen trägt, kann auch problemlos ins Geschäft oder ins Kino mitgenommen werden!”

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