Die EUTB – ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist ein kostenloses Beratungsangbot für alle Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige bzw. Personen, die von Behinderung bedroht und in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.

Die Beratung der EUTB soll dabei möglichst durch Menschen mit eigener Erfahrung oder Betroffenheit geleistet werden (Peer Counseling), d.h. Menschen mit Behinderung oder Angehörige beraten andere Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige. Wenn gewünscht können zu einer Beratung Gebärden- oder Schriftdolmetscher hinzugezogen werden.

Wir beraten und begleiten Sie umfassend und ganzheitlich in ihrem individuellen Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungsprozess. In dieser Beratung „auf Augenhöhe“ erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihre persönliche  Umsetzung von Teilhabe und Selbstbestimmung.

Nähere Informationen und alle Beratungsstellen in Deutschland unter
www.teilhabeberatung.de

40 Jahre Miteinander Leben Lernen – Demokratie braucht Inklusion – 19. März 2024 17 Uhr in der VHS Saarbrücken

Der Verein MLL feiert sein 40jähriges Bestehen! 40 Jahre MLL, das heißt 40 Jahre Bemühen um Inklusion, um gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen, um gesellschaftliche Veränderung. Auch wir in der EUTB bedanken uns an dieser Stelle für eine langjährige gute Zusammenarbeit!
Zur Eröffnung des Jubiläumsjahres, zu dem wir herzlich gratulieren, lädt MLL zu einem Vortrag zu dem Thema Demokratie und Inklusion in die VHS Saarbrücken ein. 
Näheres hierzu unter

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wird seit 1993 jedes Jahr am 3. Dezember begangen. Er soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen stärken.

Laut Statistischem Bundesamt besitzt etwa jede zehnte Person in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis. Bei der Gruppe der über 65-Jährigen, sogar jede*r zweite.

Im Jahr 1992 haben die Vereinten Nationen diesen Tag ausgerufen, um weltweit auf die Situation von Menschen mit Behinderungen hinzuweisen, für ihre Belange zu schärfen und ihre Rechte zu fördern. Der Welttag der Menschen mit Behinderungen feiert also sein 30. Jubiläum. In Deutschland setzen sich seit Jahren Verbände und Institutionen für mehr Teilhabe und Inklusion ein. Auch die Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung verfolgen genau dieses Ziel: Indem sie über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen informieren und beraten, können sie die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. So trägt die EUTB® dazu bei, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern (www,teilhabeberatung.de).

Menschenrechtsinstitut fordert mehr Einsatz für Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Pressemitteilung I 01.12.2023 Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte die halbherzige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Es fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich entschlossener als bislang für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

„In Deutschland fehlt die Bereitschaft, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. Tradierte Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit müssen endlich schrittweise abgebaut und mehr inklusive Angebote gemacht werden, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, fordert Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Derzeit sei das Leben vieler Menschen mit Behinderungen außerdem durch einen eklatanten Mangel an Barrierefreiheit geprägt, beispielsweise beim Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten oder auf dem Wohnungsmarkt.

Kritik kommt auch von internationaler Seite: In seinen im Oktober 2023 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ kritisiert der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und fordert Deutschland mit Nachdruck auf, Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Er mahnt außerdem den Aufbau eines inklusiven Gesundheitswesens an – mit flächendeckender Barrierefreiheit sowie Aus- und Fortbildungen von medizinischem Personal zu den Bedarfen und den grundlegenden Rechten von Menschen mit Behinderungen, insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht.

Die derzeitige Erarbeitung eines “Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen” durch das Bundesgesundheitsministerium ist für Schlegel dabei ein wichtiger Schritt. „Dass Bundesgesundheitsminister Lauterbauch den Beteiligungsprozess selbst eröffnet hat, stimmt uns optimistisch“, so Schlegel. Aus menschenrechtlicher Sicht gehe es nun darum, den Diskriminierungsschutz und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen sicherzustellen, damit diese eine barrierefreie Versorgung vorfinden und gut informiert und selbstbestimmt über medizinische Behandlungen entscheiden können. An der Entwicklung des Aktionsplans müssten Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache durchgehend und bei jedem Schritt beteiligt werden. WEITERE INFORMATIONEN „Neuer Schwung für die UN-Behindertenrechtskonvention“ – Interview mit Leander Palleit und Britta Schlegel, Leitung Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2023): Abschließende Bemerkungen zur Staatenprüfung Deutschlands. UN-Doc. CRPD/C/DEU/CO/2-3 Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni | Assistentin der Leitung
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin
Tel.: +49 30 259359-450 | Fax: +49 30 259359-59
un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de www.institut-fuer-menschenrechte.de +++

Sommer- Symposium in Brandenburg für Menschen mit spinalen Erkrankungen

Am 8. September findet in der brandenburgischen Klinik Beelitz ein Sommersymposium für Menschen mit Querschnittlähmung, Multipler Sklerose und spinalen Erkrankungen statt. Bei Interesse können Sie sich anmelden unter

Flyer_Email

Zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr findet das Symposium mit Vorträgen zum Schwerpunkt Querschnittlähmung statt.

Ab 16.30 Uhr beginnt dann das Sommerfest.

Die Teilnahme und Bewirtung ist für Sie und Ihre Begleitung kostenlos.

Eine Voranmeldung (siehe Flyer) ist zwar wünschenswert und erleichtert die Organisation, aber auch kurzfristig Entschlossene sind herzlich willkommen.

Studie zum Unterstützungsbedarf von Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen

Eine Studie “Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen – Unterstützungsbedarfe und Hinweise auf Inklusionshürden“ wurde vor kurzem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf dessen Internetportal einfach teilhaben veröffentlicht. Die Studie untersucht im Rahmen von Befragungen die vielfältigen Bedarfe, die Familien abdecken und sicherstellen müssen, um die soziale Teilhabe, die Teilhabe an Bildung und die Herausforderungen im Alltag zu gewährleisten.

Hier finden Sie den Lin zu der Studie:

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/KindheitFamilie/StudieElternKindern/StudieEltKin_node.html

2. Staatenprüfung zur Umsetzung der UN- BRK

Nach einigen Verzögerungen wird es die zweite Staatenprüfung für Deutschland zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention geben – in der zweiten Jahreshälfte 2023 werden die Maßnahmen, die Deutschland in dem Umsetzungsprozess durchgeführt oder eingeleitet hat, überprüft. Wie 2015 wird es dazu einen Staatenbericht geben. Man darf auf das Ergebnis gespannt sein. Verbände wie Betroffene sehen noch großen Handlungsbedarf bei Barrierefreiheit, Inklusion in Schule, Ausbildung und Beruf und in der selbstbestimmten Lebensweise.
Lesen Sie hier dazu einen Artikel auf kobinet:

https://kobinet-nachrichten.org/2022/10/14/zweite-staatenpruefung-deutschlands-voraussichtlich-im-august-september-2023/

Neue Außenstelle der EUTB der Landesvereinigung Selbsthilfe e.V.

Das Team der EUTB freut sich sehr, dass wir ab Oktober unsere Beratung auch in der Stadt Sulzbach anbieten dürfen. Nachdem uns der Raum in Dudweiler leider nicht mehr zur Verfügung steht, konnten wir nun mit dem Bürgermeister der Stadt Sulzbach vereinbaren, die Teilhabeberatung im Rathaus im 1. Stock durchzuführen. Sie finden uns ab Oktober immer am ersten und am dritten Donnerstag im Monat von 10 bis 14 Uhr im Rathaus Sulzbach

Wir freuen uns, Sie dort begrüßen zu dürfen und bedanken uns herzlich bei Herrn Bürgermeister Adam für die Möglichkeit, Ihnen die Beratung dort anbieten zu können.

Sprechen Sie uns an unter 0681/9104770 oder info@teilhabeberatung-saarland.de

Kraftfahrzeughilfe – wer ist berechtigt?

Immer wieder gibt es Probleme mit Anträgen auf Kraftfahrzeughilfen, sei es bei einem Zuschuss zur Fahrerlaubnis, beim Autokauf oder zur behindertengerechten Ausstattung. Diese ist an einige Bedingungen geknüpft, das Gesetz lässt hier Interpretationsmöglichkeiten offen, nicht aber die Kraftfahrzeughilfeverordnung.
Im Zweifelsfall informieren und beraten wir Sie gerne über die Anspruchsmöglichkeiten.
Hier einige Informationen in einem Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 22.8.22:

KFZ Hilfen_Artikel SZ vom 22.8.22

Das Sommerinterview: Leben mit persönlicher Assistenz

Die Sicherstellung einer persönlichen Assistenz stößt immer mehr auf Hemmnisse, einmal durch Finanzierungsprobleme, zum anderen durch Personalmangel in dem Bereich. Kobinet hat dazu ein Sommerinterview veröffentlicht, das die Schwierigkeiten im Alltag beleuchtet. Zur Umsetzung des persönlichen Budgets im Arbeitgebermodell sind viele Komponenten zu beachten, allein die Suche nach geeigneten Assistenzkräften gestaltet sich schwierig, der Umgang mit Abrechnungen und Verpflichtungen als Arbeitgeber will gelernt sein.

Lesen Sie hier das gesamte Interview:

https://kobinet-nachrichten.org/2022/08/04/die-sommerinterviews-5/

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