Die EUTB – ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist ein kostenloses Beratungsangbot für alle Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige bzw. Personen, die von Behinderung bedroht und in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.

Die Beratung der EUTB soll dabei möglichst durch Menschen mit eigener Erfahrung oder Betroffenheit geleistet werden (Peer Counseling), d.h. Menschen mit Behinderung oder Angehörige beraten andere Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige. Wenn gewünscht können zu einer Beratung Gebärden- oder Schriftdolmetscher hinzugezogen werden.

Wir beraten und begleiten Sie umfassend und ganzheitlich in ihrem individuellen Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungsprozess. In dieser Beratung „auf Augenhöhe“ erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihre persönliche  Umsetzung von Teilhabe und Selbstbestimmung.

Nähere Informationen und alle Beratungsstellen in Deutschland unter
www.teilhabeberatung.de

EUTB auf der Hilfsmittelausstellung der Louis- Braille Schule Lebach

Wie im vergangenen Jahr konnte die EUTB für den Landkreis Saarlouis sich auf dem Ausstellungs- und Beratungstag der Louis- Braille Schule in Lebach präsentieren. Die Louis-Braille Schule und die benachbarte Ruth Schaumann Schule für hörbehinderte Kinder bieten ein gutes Austauschforum für Familien, um auch Kontakte für Planungen nach der Schulzeit knüpfen zu können.

Selbsthilfe für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine online!

Neue Selbsthilfegruppe online für Menschen aus der Ukraine mit dem Thema Behinderung:
Crossroad, ein Projekt von Handicap International bietet diese Gruppe als Austauschplattform an.
Die Treffen der Selbsthilfegruppe finden an jedem dritten Mittwoch im Monat auf dem Plattform Zoom statt. Dabei  unterstützt Frau Larysa Vorona, eine ehrenamtliche Mitarbeiterin des Crossroads-​​Projekts.

Alle Informationen finden Sie unter
https://www.hi-deutschland-projekte.de/crossroads/fuer-gefluechtete/selbsthilfe-fur-ukrainerinnen/

EUTB auf dem Inklusionsfest InkluSaar 2025

Auch in diesem Jahr war die EUTB auf der InkluSaar, dem Inklusionsfest des Saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF). Die Besucher nutzten das Angebot vieler Aussteller, sich zu informieren, Kontakte zu knüpfen und die Angebote zu Bewegung und Spiel an den Ständen, so auch an dem unserer EUTB auszuprobieren.

Inklusion im Alltag – Radiosendung mit Jürgen Dusel

Inklusion und selbst bestimmtes leben in allen Bereichen des Alltags – wie erleben Menschen mit Behinderungen ihren Alltag?
Diesen und anderen Fragen stellt sich der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in einer 90-minütigen Sendung des Deutschlandfunks.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel und auf dieser Seite finden Sie auch den Link zu der Radiosendung

https://kobinet-nachrichten.org/2025/04/08/inklusion-so-erleben-menschen-mit-behinderung-ihren-alltag/

Arbeit für Menschen mit Behinderungen – es überwiegt das Aussonderungssystem

Für Menschen mit Behinderungen ist es oftmals schwer, einen für sie geeigneten Arbeitsplatz zu finden, Werkstätten für diesen Personenkreis bleiben das dominante Arbeitsumfeld. Einmal gedacht als Sprungbrett für den ersten Arbeitsmarkt haben die WfbM sich zu einem dauerhaften Wirtschaftsfaktor mit hohem Auftragsvolumen entwickelt. Gute Beispiele der inklusiven Arbeit gibt es, allerdings nur in geringer Zahl. 
Vertreter*innen von Staaten und Behindertenverbänden aus aller Welt beim Global Disability Summit haben dazu anlässlich des Weltgipfels vom 2.-3. April in Berlin die Diskussion zur politischen Lage in Deutschland angestoßen.
Lesen Sie dazu den interessanten Artikel:
http://Vertreter*innen von Staaten und Behindertenverbänden aus aller Welt beim Global Disability Summit in Berlin

Gleichzeitig steigt die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen gegenüber dem Vorjahr deutlich, was wiederum die Chancen eines Wechsels aus der WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt verringert.
https://kobinet-nachrichten.org/2025/03/31/fast-11-000-arbeitslose-schwerbehinderte-mehr-als-vor-einem-jahr/

DIN-Empfehlungen zu Leichter Sprache veröffentlicht

Erstmals gibt es DIN Empfehlungen zu Leichter Sprache. Sie sind erhältlich unter
https://kobinet-nachrichten.org/2025/03/15/din-empfehlungen-zu-leichter-sprache-veroeffentlicht/

Das Dokument leistet nach Ansicht von Jürgen Dusel einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland.
Die neuen Standards beschreiben genau, welche Anforderungen Leichte Sprache erfüllen soll: von Wortwahl und Satzbau über die Lesbarkeit von Schriftarten bis hin zur Verwendung von Leichter Sprache in Bildern und Videos.
Ein wichtiger Schritt zu mehr Barrierefreiheit!

Bundesregierung beschließt Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung

Laut Pressebericht des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter BSK gibt es Änderungen in der Hilfsmittelversorgung, die einen erleichterten Zugang zu Hilfsmitteln vorsieht.
Die Anpassung der Hilfsmittelverordnung sieht eine erhebliche Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens vor.
weiterlesen:
https://kobinet-nachrichten.org/2025/01/22/bsk-freut-sich-ueber-staerkung-der-hilfsmittelversorgung/

Stromkosten für Hilfsmittel über die Krankenkasse?

Bei steigenden Stromkosten entstehen durch elektrische Hilfsmittel auch Mehrkosten, die Versicherte tragen müssen. Bei ständig benutzten Hilfsmittel wie Sauerstoffgeräte oder Aufladung von Elektrorollstühlen kann sich das summieren.

In einem Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht 1997 entschieden, dass dazu auch die für den Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Stromkosten gehören (06.02.1997 – 3 RK 12/96). Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf die Stromkostenerstattung für elektrische und batteriebetriebene Hilfsmittel.
Dies ist aber nur möglich, wenn das Hilfsmittel auch von der Krankenkasse bezahlt wurde.

Lesen Sie weiter:

http://In einem Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht 1997 entschieden, dass dazu auch die für den Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Stromkosten gehören (06.02.1997 – 3 RK 12/96). Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf die Stromkostenerstattung für elektrische und batteriebetriebene Hilfsmittel.

Unterstützung von Eltern mit Behinderung

Fachtag vom 3.-4. April 2025 in Erkner:

“Selbstbestimmt Eltern Sein – Elternassistenz und begleitete Elternschaft”

Durch vielfältige Barrieren können Eltern mit Beeinträchtigungen bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle auf Assistenz und/oder Unterstützung angewiesen sein. Insbesondere bei der begleiteten Elternschaft sind je nach Einzelfall sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) als auch Leistungen der Jugendhilfe (z.B. Hilfe zur Erziehung, SGB VIII) zur Unterstützung denkbar. In der Praxis gestaltet sich diese Schnittstelle jedoch oft herausfordernd.

Bitte weiterlesen:

https://kobinet-nachrichten.org/2025/01/14/fachtagung-selbstbestimmt-eltern-sein-elternassistenz-und-begleitete-elternschaft/

Neue Regelung für Assistenzhunde!

Assistenzhunde brauchen seit 1. Januar 2025 ein Abzeichen oder Ausweis:

Nach einer Information des Bundesbehindertenbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Herrn Dusel gibt es eine neue Regelung, wenn Sie Ihren Assistenzhund in Geschäfte u.a. mitnehmen möchten.

Lesen Sie hier weiter:

http://”Assistenzhunde müssen ab dem 1. Januar 2025 sichtbar mit einem Abzeichen gekennzeichnet werden, wenn Sie Ihre Zutrittsrechte nach dem BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) in Anspruch nehmen wollen. Ein Assistenzhund, der das Abzeichen trägt, kann auch problemlos ins Geschäft oder ins Kino mitgenommen werden!”

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