Die EUTB – ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist ein kostenloses Beratungsangbot für alle Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige bzw. Personen, die von Behinderung bedroht und in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.

Die Beratung der EUTB soll dabei möglichst durch Menschen mit eigener Erfahrung oder Betroffenheit geleistet werden (Peer Counseling), d.h. Menschen mit Behinderung oder Angehörige beraten andere Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige. Wenn gewünscht können zu einer Beratung Gebärden- oder Schriftdolmetscher hinzugezogen werden.

Wir beraten und begleiten Sie umfassend und ganzheitlich in ihrem individuellen Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungsprozess. In dieser Beratung „auf Augenhöhe“ erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihre persönliche  Umsetzung von Teilhabe und Selbstbestimmung.

Nähere Informationen und alle Beratungsstellen in Deutschland unter
www.teilhabeberatung.de

BeraterIn (m/w/d) für unseren Standort in Saarlouis gesucht!

Für unsere EUTB in Saarlouis suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine(n) Berater(in) für die Teilhabeberatung von Menschen mit Behinderungen und ihrem Umfeld. Wir beraten Betroffene und ihre Angehörigen ganzheitlich und lebensweltorientiert in Fragen der Teilhabe und Rehabilitation und unterstützen in der Wahl der passenden Assistenzangebote. Wir arbeiten in einem professionellen Team von Fachkräften, um Menschen mit Behinderungen Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, ihren Alltag zu gestalten, Sie haben ein (sozial-)pädagogisches Studium oder eine vergleichbare Ausbildung? Dan senden Sie uns bitte aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Qualifikationsnachweisen per Mail zu unter
info@selbsthilfe-im-saarland.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Eine Tätigkeitsbeschreibung finden Sie hier:
Stelle EUTB

EUTB im Haus des Ankommens in Saarbrücken

Am morgigen Mittwoch wird das Haus des Ankommens in Saarbücken, Betzenstr. 6 eröffnet. Gemeinsam mit mehreren Kooperationspartnern wie dem Zuwanderungs- und Integrationsbüro der Landeshauptstadt werden in den Räumen Beratungen für Menschen mit Migrationshintergrund angeboten. Der Zugang ist niedrigschwellig, ohne Termin möglich und barrierefrei.
Die EUTB bietet ihre Beratung dort für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund an, wir sind am 2. Donnerstag im Monat zwischen 13:30 und 16 Uhr vor Ort oder nach Terminvereinbarung. Wenden Sie sich zu den Öffnungszeiten des Haus des Ankommens an die dortigen Berater und Beraterinnen.
Das Haus des Ankommens ist geöffnet:
montags und freitags 8:30 bis 13 Uhr und
dienstags und donnerstags von 13:30 bis 18:00

Die Einrichtung wird wissenschaftlich begleitet durch die HTW Saar.

EUTB auf dem Gesundheitstag in Homburg 14.9.24

Am 14. September war die EUTB zusammen mit der EUTB des Landesverbandes Lebenshilfe Saarland auf dem Gesundheitstag in der Stadt Homburg vertreten. Neben unserem Beratungsangebot konnten die Besucher ihre Geschicklichkeit beim Cornhole – oder Sackloch Spiel unter Beweis stellen. Vor allem für die Kleinen ein Anziehungspunkt!

Diskriminierung im Gesundheitswesen

Die Benachteiligungen im Gesundheitswesen für PatientInnen mit Behinderung sind vielfältig und lange bekannt. Trotzdem tut sich auf diesem Gebiet sehr wenig, geht es um Barrierefreiheit in Gesundheitseinrichtungen, besondere Bedingungen in Therapie und Pflege, auch in stationären Einrichtungen. Kliniken und ambulante Einrichtungen sind von  diskriminierungsfreien Angeboten weit entfernt. Dies betrifft nicht nur die baulichen Barrieren, sondern auch die kommunikativen im Arztgespräch oder in der Information über Behandlungen und Therapien. Das Thema “Zeit” ist hierbei ein wichtiger Faktor!

Lesen Sie hierzu auch folgenden Beitrag:

https://kobinet-nachrichten.org/2024/04/23/diskriminierung-im-gesundheitswesen-betroffene-beklagen-fehlende-anlaufstellen/

Werkstätte für Menschen mit Behinderung oder erster Arbeitsmarkt?

Die Möglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt sind begrenzt, die WfbM bietet Unterstützung und Schutz, so der allgemeine Tenor. Dass es auch anders geht, beweisen zum Glück viele gute Beispiele vom Zusammenwirken aller Beteiligten und der nötigen Unterstützung bei ArbeitnehmerInnen und auf Arbeitgeberseite. Das Instrument “Budget für Arbeit” oder “Budget für Ausbildung” wird noch zu wenig genutzt, darin sind sich die damit bereits Arbeitenden einig.
Interessante Artikel hierzu finden Sie unter

https://kobinet-nachrichten.org/category/nachricht/

Mit Unterstützung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben fand ein erstes Austauschtreffen statt, um dem Informationsdefizit zu begegnen. Auch die EUTB berät zu diesem Thema.

Menschenrechtsinstitut fordert mehr Einsatz für Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Pressemitteilung I 01.12.2023 Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte die halbherzige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Es fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich entschlossener als bislang für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

„In Deutschland fehlt die Bereitschaft, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. Tradierte Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit müssen endlich schrittweise abgebaut und mehr inklusive Angebote gemacht werden, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, fordert Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Derzeit sei das Leben vieler Menschen mit Behinderungen außerdem durch einen eklatanten Mangel an Barrierefreiheit geprägt, beispielsweise beim Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten oder auf dem Wohnungsmarkt.

Kritik kommt auch von internationaler Seite: In seinen im Oktober 2023 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ kritisiert der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und fordert Deutschland mit Nachdruck auf, Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Er mahnt außerdem den Aufbau eines inklusiven Gesundheitswesens an – mit flächendeckender Barrierefreiheit sowie Aus- und Fortbildungen von medizinischem Personal zu den Bedarfen und den grundlegenden Rechten von Menschen mit Behinderungen, insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht.

Die derzeitige Erarbeitung eines “Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen” durch das Bundesgesundheitsministerium ist für Schlegel dabei ein wichtiger Schritt. „Dass Bundesgesundheitsminister Lauterbauch den Beteiligungsprozess selbst eröffnet hat, stimmt uns optimistisch“, so Schlegel. Aus menschenrechtlicher Sicht gehe es nun darum, den Diskriminierungsschutz und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen sicherzustellen, damit diese eine barrierefreie Versorgung vorfinden und gut informiert und selbstbestimmt über medizinische Behandlungen entscheiden können. An der Entwicklung des Aktionsplans müssten Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache durchgehend und bei jedem Schritt beteiligt werden. WEITERE INFORMATIONEN „Neuer Schwung für die UN-Behindertenrechtskonvention“ – Interview mit Leander Palleit und Britta Schlegel, Leitung Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2023): Abschließende Bemerkungen zur Staatenprüfung Deutschlands. UN-Doc. CRPD/C/DEU/CO/2-3 Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni | Assistentin der Leitung
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin
Tel.: +49 30 259359-450 | Fax: +49 30 259359-59
un-brk@institut-fuer-menschenrechte.de www.institut-fuer-menschenrechte.de +++

Studie zum Unterstützungsbedarf von Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen

Eine Studie “Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen – Unterstützungsbedarfe und Hinweise auf Inklusionshürden“ wurde vor kurzem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf dessen Internetportal einfach teilhaben veröffentlicht. Die Studie untersucht im Rahmen von Befragungen die vielfältigen Bedarfe, die Familien abdecken und sicherstellen müssen, um die soziale Teilhabe, die Teilhabe an Bildung und die Herausforderungen im Alltag zu gewährleisten.

Hier finden Sie den Lin zu der Studie:

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/KindheitFamilie/StudieElternKindern/StudieEltKin_node.html

2. Staatenprüfung zur Umsetzung der UN- BRK

Nach einigen Verzögerungen wird es die zweite Staatenprüfung für Deutschland zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention geben – in der zweiten Jahreshälfte 2023 werden die Maßnahmen, die Deutschland in dem Umsetzungsprozess durchgeführt oder eingeleitet hat, überprüft. Wie 2015 wird es dazu einen Staatenbericht geben. Man darf auf das Ergebnis gespannt sein. Verbände wie Betroffene sehen noch großen Handlungsbedarf bei Barrierefreiheit, Inklusion in Schule, Ausbildung und Beruf und in der selbstbestimmten Lebensweise.
Lesen Sie hier dazu einen Artikel auf kobinet:

https://kobinet-nachrichten.org/2022/10/14/zweite-staatenpruefung-deutschlands-voraussichtlich-im-august-september-2023/

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