Pflege

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Saarbrücker Zeitung vom 26.07.2019:

Umbau eines barrierefreien Bades wird gefördert:

Ein Umbau ist teuer, aber es gibt Fördergelder für den barrierefreien Umbau, schon bei Pflegegrad 1

Fördergelder für ein Barrierefreies Bad


Artikel Saarbrücker Zeitung vom 23. Juli 2018

Gericht genehmigt teuerste Pflege
Schwerbehinderter Mann darf zu Hause bleiben. Einweisung ins Heim birgt Risiken.

FULDA (dpa) Wenn es für den gesundheitlichen Zustand eines behinderten Menschen besser ist, dass er wegen seiner engen familiären Bindung zu Hause statt in einem Heim gepflegt wird, hat er Anspruch auf eine ambulante 24-Stunden-Betreuung in häuslicher Umgebung. Das hat das Sozialgericht Fulda entschieden (Az.: S 7 SO 73/16).

Ein 28 Jahre alter Mann hatte bei einem Verkehrsunfall im Jahr 2012 ein Schädelhirntrauma erlitten. Wegen der bestehenden Behinderungen erhält er Leistungen der Pflegeversicherung gemäß Pflegestufe 5. Der Grad der Behinderung beträgt 100.
Der Mann, der zusammen mit seiner Mutter in einem Haus wohnt, beantragte beim Landkreis Eingliederungshilfe. Das beantragte Budget für eine ambulante 24-Stunden-Pflege beträgt 13 000 Euro monatlich.

Der Landkreis bewilligte aber nur Leistungen in Höhe von 4800 Euro monatlich, weil die Unterbringung in einer rund 20 Kilometer entfernt gelegenen stationären Einrichtung grundsätzlich zumutbar sei. Die ambulante Versorgung sei unverhältnismäßig teuer. Das Sozialgericht gab dem Mann Recht. Er habe Anspruch auf ein persönliches Budget für die ambulante 24-Stunden-Pflege in voller Höhe, denn man müsse die sehr intensive Beziehung des Mannes zu seiner Mutter berück- sichtigen. Ein Umzug hätte erhebliche negative Auswirkungen auf seine psychische Stabilität.

Gegen eine stationäre Versorgung spreche vor allem, dass der Mann im häuslichen Umfeld dauerhaft von vertrauten Personen betreut werde. Ohne ständige Anregungen würden sich die in den Jahren zuvor mit Hilfe der Mutter erworbenen Fähigkeiten nicht weiter verbessern. Wegen der Personalsituation in Heimen würde sich sein Zustand verschlechtern.

Den Artikel finden Sie unter

https://epaper.saarbruecker-zeitung.de/api/sz/sbm/20180723/12/pdf/UEhKNm1NUENuWnhZOGI1V0c0UUF0ODNMSFd1eGdta2dSMmVsWkNQRTBZSQ==/sbm-20180723-12.pdf