Stromkosten für Hilfsmittel über die Krankenkasse?
Bei steigenden Stromkosten entstehen durch elektrische Hilfsmittel auch Mehrkosten, die Versicherte tragen müssen. Bei ständig benutzten Hilfsmittel wie Sauerstoffgeräte oder Aufladung von Elektrorollstühlen kann sich das summieren.
In einem Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht 1997 entschieden, dass dazu auch die für den Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Stromkosten gehören (06.02.1997 – 3 RK 12/96). Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf die Stromkostenerstattung für elektrische und batteriebetriebene Hilfsmittel.
Dies ist aber nur möglich, wenn das Hilfsmittel auch von der Krankenkasse bezahlt wurde.
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