BeraterIn (m/w/d) für unseren Standort in Saarlouis gesucht!

Für unsere EUTB in Saarlouis suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine(n) Berater(in) für die Teilhabeberatung von Menschen mit Behinderungen und ihrem Umfeld. Wir beraten Betroffene und ihre Angehörigen ganzheitlich und lebensweltorientiert in Fragen der Teilhabe und Rehabilitation und unterstützen in der Wahl der passenden Assistenzangebote. Wir arbeiten in einem professionellen Team von Fachkräften, um Menschen mit Behinderungen Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, ihren Alltag zu gestalten, Sie haben ein (sozial-)pädagogisches Studium oder eine vergleichbare Ausbildung? Dan senden Sie uns bitte aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Qualifikationsnachweisen per Mail zu unter
info@selbsthilfe-im-saarland.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Eine Tätigkeitsbeschreibung finden Sie hier:
Stelle EUTB

Bundesregierung beschließt Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung

Laut Pressebericht des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter BSK gibt es Änderungen in der Hilfsmittelversorgung, die einen erleichterten Zugang zu Hilfsmitteln vorsieht.
Die Anpassung der Hilfsmittelverordnung sieht eine erhebliche Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens vor.
weiterlesen:
https://kobinet-nachrichten.org/2025/01/22/bsk-freut-sich-ueber-staerkung-der-hilfsmittelversorgung/

Stromkosten für Hilfsmittel über die Krankenkasse?

Bei steigenden Stromkosten entstehen durch elektrische Hilfsmittel auch Mehrkosten, die Versicherte tragen müssen. Bei ständig benutzten Hilfsmittel wie Sauerstoffgeräte oder Aufladung von Elektrorollstühlen kann sich das summieren.

In einem Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht 1997 entschieden, dass dazu auch die für den Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Stromkosten gehören (06.02.1997 – 3 RK 12/96). Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf die Stromkostenerstattung für elektrische und batteriebetriebene Hilfsmittel.
Dies ist aber nur möglich, wenn das Hilfsmittel auch von der Krankenkasse bezahlt wurde.

Lesen Sie weiter:

http://In einem Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht 1997 entschieden, dass dazu auch die für den Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Stromkosten gehören (06.02.1997 – 3 RK 12/96). Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf die Stromkostenerstattung für elektrische und batteriebetriebene Hilfsmittel.

Wahlprogramme und Inklusion im Check!

Die Bundestagswahlen sind für Menschen mit Behinderung und die Umsetzung von Inklusion von entscheidender Bedeutung. In den Wahlprogrammen der Parteien finden sich sehr unterschiedliche Formulierungen, wie konkret mit Inklusion und Diversität umgegangen werden soll und welche Rahmenbedingungen im Fokus stehen. Die Aktion Mensch hat hierzu eine Gegenüberstellung der Aussagen der zur Wahl stehenden Parteien zusammengestellt, die eine Wahlhilfe darstellen können.

Lesen Sie hierzu weiter:

https://www.aktion-mensch.de/inklusion/wahlen/bundestagswahl/analyse-der-wahlprogramme

https://bvkm.de/wp-content/uploads/2025/01/Wahlpruefsteine-des-bvkm-zur-BT-Wahl-2025-1.pdf

Unterstützung von Eltern mit Behinderung

Fachtag vom 3.-4. April 2025 in Erkner:

“Selbstbestimmt Eltern Sein – Elternassistenz und begleitete Elternschaft”

Durch vielfältige Barrieren können Eltern mit Beeinträchtigungen bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle auf Assistenz und/oder Unterstützung angewiesen sein. Insbesondere bei der begleiteten Elternschaft sind je nach Einzelfall sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) als auch Leistungen der Jugendhilfe (z.B. Hilfe zur Erziehung, SGB VIII) zur Unterstützung denkbar. In der Praxis gestaltet sich diese Schnittstelle jedoch oft herausfordernd.

Bitte weiterlesen:

https://kobinet-nachrichten.org/2025/01/14/fachtagung-selbstbestimmt-eltern-sein-elternassistenz-und-begleitete-elternschaft/

Neue Regelung für Assistenzhunde!

Assistenzhunde brauchen seit 1. Januar 2025 ein Abzeichen oder Ausweis:

Nach einer Information des Bundesbehindertenbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Herrn Dusel gibt es eine neue Regelung, wenn Sie Ihren Assistenzhund in Geschäfte u.a. mitnehmen möchten.

Lesen Sie hier weiter:

http://”Assistenzhunde müssen ab dem 1. Januar 2025 sichtbar mit einem Abzeichen gekennzeichnet werden, wenn Sie Ihre Zutrittsrechte nach dem BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) in Anspruch nehmen wollen. Ein Assistenzhund, der das Abzeichen trägt, kann auch problemlos ins Geschäft oder ins Kino mitgenommen werden!”

EUTB im Haus des Ankommens in Saarbrücken

Am morgigen Mittwoch wird das Haus des Ankommens in Saarbücken, Betzenstr. 6 eröffnet. Gemeinsam mit mehreren Kooperationspartnern wie dem Zuwanderungs- und Integrationsbüro der Landeshauptstadt werden in den Räumen Beratungen für Menschen mit Migrationshintergrund angeboten. Der Zugang ist niedrigschwellig, ohne Termin möglich und barrierefrei.
Die EUTB bietet ihre Beratung dort für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund an, wir sind am 2. Donnerstag im Monat zwischen 13:30 und 16 Uhr vor Ort oder nach Terminvereinbarung. Wenden Sie sich zu den Öffnungszeiten des Haus des Ankommens an die dortigen Berater und Beraterinnen.
Das Haus des Ankommens ist geöffnet:
montags und freitags 8:30 bis 13 Uhr und
dienstags und donnerstags von 13:30 bis 18:00

Die Einrichtung wird wissenschaftlich begleitet durch die HTW Saar.

EUTB auf dem Gesundheitstag in Homburg 14.9.24

Am 14. September war die EUTB zusammen mit der EUTB des Landesverbandes Lebenshilfe Saarland auf dem Gesundheitstag in der Stadt Homburg vertreten. Neben unserem Beratungsangebot konnten die Besucher ihre Geschicklichkeit beim Cornhole – oder Sackloch Spiel unter Beweis stellen. Vor allem für die Kleinen ein Anziehungspunkt!

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