Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) – Online-Beteiligung für Belange von Menschen mit Behinderungen ab heute möglich!

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ruft zur Beteiligung an der Weiterentwicklung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz auf! Unter folgendem Link können Sie sich an der Diskussion beteiligen und Ihre Anregungen eintragen.

“seit Anfang des Jahres liegt die Evaluation des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) vor. Die Ergebnisse der Evaluation bieten wertvolle Einblicke in die Wirksamkeit der bisher umgesetzten Maßnahmen und die verbleibenden Herausforderungen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird das SBGG aktuell gezielt weiterentwickelt und verbessert.”

Die Beteiligung ist ab sofort online unter dem folgenden Link möglich: https://masfg.limesurvey.net/666239?lang=de

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – was bringt es?

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat hierzu eine interessante Untersuchung und Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Sowohl was den Geltungsbereich als auch die Umsetzungsgeschwindigkeit angeht, bleibt das Gesetz (kurz BFSG) hinter den Erwartungen von Menschen mit Behinderungen zurück.

Lesen Sie hier den gesamten Artikel und die Forderungen des ISl:

https://kobinet-nachrichten.org/2025/07/01/gesetz-ohne-durchbruch-fuer-echte-barrierefreiheit/

EUTB auf der Hilfsmittelausstellung der Louis- Braille Schule Lebach

Wie im vergangenen Jahr konnte die EUTB für den Landkreis Saarlouis sich auf dem Ausstellungs- und Beratungstag der Louis- Braille Schule in Lebach präsentieren. Die Louis-Braille Schule und die benachbarte Ruth Schaumann Schule für hörbehinderte Kinder bieten ein gutes Austauschforum für Familien, um auch Kontakte für Planungen nach der Schulzeit knüpfen zu können.

Selbsthilfe für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine online!

Neue Selbsthilfegruppe online für Menschen aus der Ukraine mit dem Thema Behinderung:
Crossroad, ein Projekt von Handicap International bietet diese Gruppe als Austauschplattform an.
Die Treffen der Selbsthilfegruppe finden an jedem dritten Mittwoch im Monat auf dem Plattform Zoom statt. Dabei  unterstützt Frau Larysa Vorona, eine ehrenamtliche Mitarbeiterin des Crossroads-​​Projekts.

Alle Informationen finden Sie unter
https://www.hi-deutschland-projekte.de/crossroads/fuer-gefluechtete/selbsthilfe-fur-ukrainerinnen/

EUTB auf dem Inklusionsfest InkluSaar 2025

Auch in diesem Jahr war die EUTB auf der InkluSaar, dem Inklusionsfest des Saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF). Die Besucher nutzten das Angebot vieler Aussteller, sich zu informieren, Kontakte zu knüpfen und die Angebote zu Bewegung und Spiel an den Ständen, so auch an dem unserer EUTB auszuprobieren.

Inklusion im Alltag – Radiosendung mit Jürgen Dusel

Inklusion und selbst bestimmtes leben in allen Bereichen des Alltags – wie erleben Menschen mit Behinderungen ihren Alltag?
Diesen und anderen Fragen stellt sich der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in einer 90-minütigen Sendung des Deutschlandfunks.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel und auf dieser Seite finden Sie auch den Link zu der Radiosendung

https://kobinet-nachrichten.org/2025/04/08/inklusion-so-erleben-menschen-mit-behinderung-ihren-alltag/

Arbeit für Menschen mit Behinderungen – es überwiegt das Aussonderungssystem

Für Menschen mit Behinderungen ist es oftmals schwer, einen für sie geeigneten Arbeitsplatz zu finden, Werkstätten für diesen Personenkreis bleiben das dominante Arbeitsumfeld. Einmal gedacht als Sprungbrett für den ersten Arbeitsmarkt haben die WfbM sich zu einem dauerhaften Wirtschaftsfaktor mit hohem Auftragsvolumen entwickelt. Gute Beispiele der inklusiven Arbeit gibt es, allerdings nur in geringer Zahl. 
Vertreter*innen von Staaten und Behindertenverbänden aus aller Welt beim Global Disability Summit haben dazu anlässlich des Weltgipfels vom 2.-3. April in Berlin die Diskussion zur politischen Lage in Deutschland angestoßen.
Lesen Sie dazu den interessanten Artikel:
http://Vertreter*innen von Staaten und Behindertenverbänden aus aller Welt beim Global Disability Summit in Berlin

Gleichzeitig steigt die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen gegenüber dem Vorjahr deutlich, was wiederum die Chancen eines Wechsels aus der WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt verringert.
https://kobinet-nachrichten.org/2025/03/31/fast-11-000-arbeitslose-schwerbehinderte-mehr-als-vor-einem-jahr/

DIN-Empfehlungen zu Leichter Sprache veröffentlicht

Erstmals gibt es DIN Empfehlungen zu Leichter Sprache. Sie sind erhältlich unter
https://kobinet-nachrichten.org/2025/03/15/din-empfehlungen-zu-leichter-sprache-veroeffentlicht/

Das Dokument leistet nach Ansicht von Jürgen Dusel einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland.
Die neuen Standards beschreiben genau, welche Anforderungen Leichte Sprache erfüllen soll: von Wortwahl und Satzbau über die Lesbarkeit von Schriftarten bis hin zur Verwendung von Leichter Sprache in Bildern und Videos.
Ein wichtiger Schritt zu mehr Barrierefreiheit!

Bundesregierung beschließt Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung

Laut Pressebericht des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter BSK gibt es Änderungen in der Hilfsmittelversorgung, die einen erleichterten Zugang zu Hilfsmitteln vorsieht.
Die Anpassung der Hilfsmittelverordnung sieht eine erhebliche Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens vor.
weiterlesen:
https://kobinet-nachrichten.org/2025/01/22/bsk-freut-sich-ueber-staerkung-der-hilfsmittelversorgung/

Stromkosten für Hilfsmittel über die Krankenkasse?

Bei steigenden Stromkosten entstehen durch elektrische Hilfsmittel auch Mehrkosten, die Versicherte tragen müssen. Bei ständig benutzten Hilfsmittel wie Sauerstoffgeräte oder Aufladung von Elektrorollstühlen kann sich das summieren.

In einem Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht 1997 entschieden, dass dazu auch die für den Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Stromkosten gehören (06.02.1997 – 3 RK 12/96). Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf die Stromkostenerstattung für elektrische und batteriebetriebene Hilfsmittel.
Dies ist aber nur möglich, wenn das Hilfsmittel auch von der Krankenkasse bezahlt wurde.

Lesen Sie weiter:

http://In einem Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht 1997 entschieden, dass dazu auch die für den Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Stromkosten gehören (06.02.1997 – 3 RK 12/96). Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf die Stromkostenerstattung für elektrische und batteriebetriebene Hilfsmittel.

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