Barrierefreiheit in der Personenbeförderung wird gesetzlich verankert!

Personenbeförderungsgesetz: Die gesamte Beförderungskette barrierefrei gestalten Berlin – Am 22. Februar 2021 fand im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Anhörung zur geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes statt, die in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes legt ihren Fokus auf neue Formen der Mobilität. Hierzu zählt beispielsweise die Vermittlung von (Sammel-)Fahrten per App- beziehungsweise Smartphone-Steuerung, die nicht liniengebunden sind und mit virtuellen Haltestellen arbeiten. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßt, dass das Thema Barrierefreiheit in den neuen Gesetzentwurf mit aufgenommen wurde. Wichtig sei dabei jedoch, insbesondere im ländlichen Raum, dass die gesamte Beförderungskette vollständig barrierefrei ist und auch alle digitalen Vorgänge barrierefrei gestaltet werden, betonte die Monitoring-Stelle. Dies umfasse zum Beispiel die Bestellungs-, Buchungs- und Bezahlvorgänge.
Mobilität ist eine elementare Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu Mobilitätsangeboten haben. Das bedeutet auch, jedwede Barrieren zu beseitigen.

Weitere Informationen

www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/gesetzentwurf-der-fraktionen-der-cducsu-und-spd-zur-modernisierung-des-personenbefoerderungsrechts