Assistenz im Krankenhaus

Lange war nicht geklärt, wie eine Assistenz im Krankenhaus für Angehörige mit Beeinträchtigung währnd eines stationären Aufenthaltes finanziert werden kann. Vor allem bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ist eine gesicherte Versorgung und erfolgreiche Behandlung ohne eine vertraute Person oftmals unmöglich. Nun hat das Bundeskabinett geregelt, welche Kostenübernahme möglich ist, wann die Krankenversicherung, wann die Eingliederungshilfe greift. Danach soll die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige begleiten. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen. Noch unklar sind die Regelungen für Menschen, die ihre Begleitung über das Arbeitgebermodell organisieren, aber in einer Einrichtung leben. Es ist zu hoffen, dass das Gesetz noch vor Ende der Wahlperiode beschlossen werden kann, um für Rechtssicherheit zu sorgen.

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