Sozialministerium erleichtert den Einsatz des Entlastungsbetrages
Das saarländische Sozialministerium will den Zugang zum Einsatz des Entlastungsbetrages der Pflegekassen (125,- € im Monat ab Pflegegrad 1) erleichtern. Bislang konnte dieser nur bei anerkannten Pflegediensten geltend gemacht werden, auch für haushaltsnahe Dienstleistungen. Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe soll das Geld nach dem Willen des Ministeriums nun auch niedrigschwelliger einsetzbar sein.
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