Hilfe und Beratung für geflüchtete Menschen mit Behinderungen

https://kobinet-nachrichten.org/blog-flucht-und-behinderung/
Unter dem Link finden Sie Informationen zu Flucht und Behinderung.

Menschen mit Behinderungen, die durch Flucht in Deutschland ankommen, stehen vor zahlreichen Problemen, die nur mit Hilfe eines guten Netzwerkes und Beratung zu meistern sind. 
In Saarbrücken finden Sie beim Zuwanderungs- und Integrationsbüro (ZIB) Beratung und Information zu allgemeinen Themen, aber auch speziell zu Fragen rund um Fragen zu Behinderung in Zusammenarbeit des ZIB mit unserer EUTB. 

Sprechen Sie uns an, bei Bedarf kümmern wir uns um Sprachdolmetscher:

Wie entwickelt sich der barrierefreie Tourismus?

Das Thema ist an sich nicht neu…aber was hat sich in den letzten Jahren wirklich getan? Wie unterstützt die Politik die Umsetzung? Die Einführung eines Zertifizierungssytems “Reisen für alle” hat in einzelnen Bereichen und Regionen für Verbesserungen gesorgt, dennoch bleibt es vielerorts bei “Insellösungen”, weit entfernt von einem aufeinander abgestimmten Konzept über An- und Abreise, Unterkunftsmöglichkeiten und Aktivitäten vor Ort. Auch die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern haben eine gemeinsame Erklärung zu dem Thema abgegeben.
Lesen Sie hierzu einen Artikel von kobinet Nachrichten:
https://kobinet-nachrichten.org/2022/04/12/schoene-worte-allein-schaffen-keine-barrierefreiheit/

Jüngere Pflegebedürftige in Seniorenheimen!

Nach einer Ermittlung der Saarländischen Pflegegesellschaft sind viele Plätze in Seniorenheimen von jüngeren Menschen mit Pflegebedarf belegt. Die Anfrage des Saarländischen Pflegebeauftragten ergab, dass 573 Menschen vor Seniorenalter bereits in Altenheimen leben.
Verbände und Selbsthilfeorganisationen bemängeln seit längerem, dass jüngere Menschen nicht adäquat untergebracht werden können, weil passende Einrichtungen fehlen. Gerade Menschen mit fortschreitenden chronischen Erkrnakungen sind stark hiervon betroffen.
Lesen Sie hierzu den unten angegebenen Link und die Tabelle

https://www.spg-online.org/pflegeheimplaetze-fuer-juengere-pflegebeduerftige-im-saarland

Pflegeheimplätze für jüngere Pflegebedürftige_Auswertung_Stand 28okt2021

Inklusionshelfer nicht ausreichend entlohnt?

“Der DRK-Kreisverband St. Ingbert zieht sich aus der Inklusionsbegleitung zurück. Grund sind Unstimmigkeiten mit dem Sozialministerium über die Bezahlung der Inklusionshelfer.”

Der SR berichtete über die Entscheidung, die das DRK getroffen hat, Und das vor dem Hintergrund, dass alle Anbieter mit Personalproblemen zu kämpfen haben! Die Inklusionshelfer sind fester Bestandteil der Inklusion in Regelschulen, die damit gefährdet wird, wenn die Begleitung vor Ort nicht durchgehend sichergestellt wird.
Lesen Sie hierzu den gesamten Beitrag des SR:

http://Der DRK-Kreisverband St. Ingbert zieht sich aus der Inklusionsbegleitung zurück. Grund sind Unstimmigkeiten mit dem Sozialministerium über die Bezahlung der Inklusionshelfer.

Assistenz im Krankenhaus

Lange war nicht geklärt, wie eine Assistenz im Krankenhaus für Angehörige mit Beeinträchtigung währnd eines stationären Aufenthaltes finanziert werden kann. Vor allem bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ist eine gesicherte Versorgung und erfolgreiche Behandlung ohne eine vertraute Person oftmals unmöglich. Nun hat das Bundeskabinett geregelt, welche Kostenübernahme möglich ist, wann die Krankenversicherung, wann die Eingliederungshilfe greift. Danach soll die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige begleiten. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen. Noch unklar sind die Regelungen für Menschen, die ihre Begleitung über das Arbeitgebermodell organisieren, aber in einer Einrichtung leben. Es ist zu hoffen, dass das Gesetz noch vor Ende der Wahlperiode beschlossen werden kann, um für Rechtssicherheit zu sorgen.

Näheres hierzu lesen Sie unter https://www.fokus-sozialrecht.de/kostenubernahme-bei-assistenz-im-krankenhaus

Barrierefreiheit in der Personenbeförderung wird gesetzlich verankert!

Personenbeförderungsgesetz: Die gesamte Beförderungskette barrierefrei gestalten Berlin – Am 22. Februar 2021 fand im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Anhörung zur geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes statt, die in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes legt ihren Fokus auf neue Formen der Mobilität. Hierzu zählt beispielsweise die Vermittlung von (Sammel-)Fahrten per App- beziehungsweise Smartphone-Steuerung, die nicht liniengebunden sind und mit virtuellen Haltestellen arbeiten. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßt, dass das Thema Barrierefreiheit in den neuen Gesetzentwurf mit aufgenommen wurde. Wichtig sei dabei jedoch, insbesondere im ländlichen Raum, dass die gesamte Beförderungskette vollständig barrierefrei ist und auch alle digitalen Vorgänge barrierefrei gestaltet werden, betonte die Monitoring-Stelle. Dies umfasse zum Beispiel die Bestellungs-, Buchungs- und Bezahlvorgänge.
Mobilität ist eine elementare Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Rahmenbedingungen zu schaffen, die gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu Mobilitätsangeboten haben. Das bedeutet auch, jedwede Barrieren zu beseitigen.

Weitere Informationen

www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/gesetzentwurf-der-fraktionen-der-cducsu-und-spd-zur-modernisierung-des-personenbefoerderungsrechts

Neu: Video- Sprechstunde der EUTB!

Ab dem 29. Oktober immer donnerstags von 10- 12 Uhr können Sie in Ergänzung unserer sonstigen Angebote auch per VideoChat einen Termin mit der Teilhabeberatung der Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V. vereinbaren! Angesichts der steigenden Infektionszahlen möchten wir mit diesem neuen Format unser Beratungsangebot für Sie als Ratsuchende weiter ausbauen. Die Video- Sprechstunde wird über Zoom stattfinden. Sie können sich zu der Sprechstunde anmelden unter:

Anmeldung zur Videosprechstunde der EUTB

Selbstverständlich können Sie auch außerhalb der Sprechstunde einen Videotermin vereinbaren und Sie erreichen uns weiterhin telefonisch unter 0681/9104770 oder
per Email unter info@teilhabeberatung-saarland.de.
Auch persönliche Beratungen sind in allen unseren Stellen möglich nach vorheriger Terminabsprache. 

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